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Aktualisiert am: 18.05.2012
St. Veit
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Eheschließung - Aufgebot - Behördenwege

Zuständig

Aufgebot:

Das Standesamt benötigt von beiden Brautleuten zur Ermittlung der Ehefähigkeit folgende Dokumente:

  • Geburtsnachweis: Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate).
  • Staatsbürgerschaftsnachweis: (für Ausländer Reisepaß oder Personalausweis).  
  • Promotions- oder Sponsionsbestätigung als Nachweis zur Führung eines akademischen Titels.
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen vorehelichen Kinder.
  • Niederschrift über die Anerkennung der Vaterschaft.

Wenn einer der Brautleute schon einmal verheiratet war:

Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n)

Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (Sterbeurkunden, Scheidungsurteile oder Scheidungsbeschlüsse mit Rechtskraftbestätigung)

Wenn Sie nicht ehemündig oder beschränkt geschäftsfähig sind: zusätzlich bei 16- bis 18-Jährigen:

  • Ehemündigerklärung des Gerichtes (mit Rechtskraftstempel)
  • bei Bestellung eines Sachverwalters oder einer Sachverwalterin: dessen oder deren Einwilligung oder entsprechender Gerichtsbeschluss

Für Ausländer ist außerdem ein Zeugnis einer Behörde des Heimatstaates (Ehefähigkeitszeugnis) über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen notwendig.

 

Behördenwege nach der Eheschließung:

Anläßlich der Namensänderung sollten nachstehend angführte Doumente geändert werden:

  • Reisepaß oder Personalausweis:
    Bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. beim Magistrat.
    Mitzubringen sind Antrag, Reisepaß, Personalausweis, Heiratsurkunde;
  • Zulassungsschein:
    Bei der jeweiligen Versicherungsanstalt.
    Mitzubringen sind Zulassungsschein, Heiratsurkunde;
  • Führerschein:
    Bei der Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion.
    Mitzubringen sind Antrag, Führerschein, Heiratsurkunde;

Folgende Stellen sollten informiert werden:

  • Arbeitgeber
  • Post- und Telekom
  • Gehaltskontoführende Bank
  • Sozialversicherung
  • Privatversicherungen
  • Wohnungsgenossenschaft
  • Elektrizitätsgesellschaft
  • Bausparkasse
  • Tages-, Wochen- und Monatszeitungen
  • Arbeitnehmer-/Arbeitgeber-Vereinigungen (Gewerkschaft, Kammern usw.)
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