Friedhofsgebühren
Abgabepflichtiger für die Friedhofsgebühren ist nach der gültigen Friedhofsordnung der Stadtgemeinde St. Veit/Glan, der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstelle.
Die Anzahl der Grabstellen wird von der Städtischen bestattung nach der Breite der Grabstätte bestimmt.