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Aktualisiert am: 18.05.2012
St. Veit
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Friedhofsgebühren

Zuständig

Abgabepflichtiger für die Friedhofsgebühren ist nach der gültigen Friedhofsordnung der Stadtgemeinde St. Veit/Glan, der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstelle.

Die Anzahl der Grabstellen wird von der Städtischen bestattung nach der Breite der Grabstätte bestimmt.
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