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Aktualisiert am: 18.05.2012
St. Veit
Tastatur mit Fragezeichen

Geburtsurkunde

Zuständig

Erforderliche Unterlagen


bei ehelicher Geburt:

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern (bei Ausländern, gültiger Reisepaß)
  • Nachweis eines akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde mit akademischen Grad)

Bei unehelicher Geburt:

  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (bei Ausländern, gültiger Reisepaß)
  • Nachweis eines akademischen Grades (Verleihungsurkunde oder inländische Personenstandsurkunde (z.B. Heiratsurkunde mit akademischen Grad)

Bei einer geschiedenen Mutter werden zusätzlich benötigt:

  • Heiratsurkunde und rechtskräftiger Scheidungsbeschluß

Bei einer verwitweten Mutter werden zusätzlich benötigt:

  • Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

Bei Anerkennung der Vaterschaft:
Sollte der Kindesvater gleich in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden, sind folgende Urkunden mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern, gültiger Reisepaß)
  • Nachweis des akademischen Titels

Die Gebühren betragen für jede benötigte Geburtsurkunde € 8,70
( € 6,60 Bundesgebür und € 2,10 Bundesverwaltungsabgabe)

Ab 01.01.2008 fallen bei der Erstbeurkundung keine Gebühren für die Ausstellung von Geburtsurkunden an.

 

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