Für die Ausstellung von Sterbeurkunden bei einem Todesfall sind unten angeführte Urkunden bei der Städtischen Bestattung abzugeben, welche für Sie dann die Behördenwege erledigt.
bei Verwitweten zusätzlich: Sterbeurkunde
bei Geschiedenen zusätzlich: Scheidungsbeschluss (rechtskräftig)
Die Gebühr pro Sterbeurkunde beträgt € 8,70.
( € 6,60 Bundesgebühr und € 2,10 Bundes-Verwaltungsabgabe)
