Für die Pensionisten und Pensionistinnen mit Hauptwohnsitz in St. Veit/Glan besteht die Möglichkeit für Taxifahrten Gutscheine in Form von sogenannten Taxibons zu erhalten.
Die Nettoeinkommensobergrenze beträgt:
für Alleinstehende € 1.000,00
für Ehepaare und Lebensgemeinschaften € 1.500,00
Kinderzuschlag € 122,41
Als Einkommen gelten alle Einkünfte aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit.
Insbesondere auch sogenannte "Transferleistungen" wie Renten, Pensionen, Einkommen nach dem "Opferfürsorgegesetz", Leistungen nach der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung oder Sozialhilfe ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher Art sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Innerhalb einer haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen. Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen und Pflegegelder.
Pro Monat können 20 Bons im Wert von € 2,40 oder € 3,60 in Anspruch genommen werden.
Die Beantragung der Bonfahrten erfolgt in der Info- Servicestelle, Rathaus EG. Zi.Nr. 1
Die Mitnahme folgender Unterlagen ist erforderlich:
